Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Matousek & Matousek GmbH
§ 0 Begriffsdefinitionen
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Definitionen:
„AGB": Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Matousek & Matousek GmbH.
„Agentur": Matousek & Matousek GmbH, Karl-Schachinger-Straße 15, A-4070 Eferding.
„Kunde": Vertragspartner der Agentur.
„Media-Werbeetat": Netto-Budget, das direkt an Werbenetzwerke (z. B. Social Media, Google Ads) fließt, ohne Produktions- oder Dienstleistungskosten. „Auslagen üblichen Geschäftsbetriebs": Barauslagen bis EUR 50 pro Einzelposten.
„außergewöhnliche Auslagen": Barauslagen, die EUR 50 pro Einzelposten übersteigen.
„Bewerbung“ (Social-Media-Recruiting): vollständige Kontaktdaten eines Bewerbers, übermittelt per E-Mail an den Kunden.
„Schriftform“: Niederschrift auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur im Sinne des Signaturgesetzes.
„Textform“: Jede lesbare Erklärung, die auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail, Fax, PDF) übermittelt wird und aus der der Erklärende hervorgeht.
Glossar Abkürzungen
„USt": Umsatzsteuer.
„DSGVO": Datenschutz-Grundverordnung.
„SEPA": Single Euro Payments Area.
„PDF": Portable Document Format.
§ 1 Geltungsbereich und Anerkennung der AGB
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen, Produkte und sonstige Leistungen der Agentur mit ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(2) Mit der Unterzeichnung des Angebots oder durch ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail bestätigt der Kunde, die AGB (abrufbar unter https://www.matousek.at/agb) gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Intention der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. (4) Sofern diese AGB Lücken enthalten, verpflichten sich die Vertragspartner, eine Ergänzung in gutem Glauben vorzunehmen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen des österreichischen Rechts, es sei denn, diese führen zu einem offensichtlich unbilligen Ergebnis.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Auftrag des Kunden bindet die Agentur für 14 Kalendertage ab Zugang des Angebots. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur das Angebot schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt oder durch Ausführung der Leistung (konkludent) die Annahme erklärt.
(2) Präsentationen der Agentur in Web, Broschüren oder Werbeanzeigen gelten nicht als bindendes Angebot.
(3) Verträge können schriftlich oder fernmündlich (Telefon, Videochat) geschlossen werden. Bei mündlicher Vereinbarung gilt die schriftliche Bestätigung der wesentlichen Vertragsinhalte auf Verlangen des Kunden als verbindlich.
(4) Der Kunde stimmt der DSGVO-konformen Aufzeichnung von Telefonaten und Videochats zu.
§ 3 Preise, Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher USt.
(2) Die Agentur erhält für erbrachte Leistungen ein Honorar in Höhe von 15 % des netto abgerechneten Media-Werbeetats. Produktionsleistungen und Auslagen üblichen Geschäftsbetriebs sind gesondert zu vergüten, außergewöhnliche Auslagen sind gegen Nachweis zu ersetzen.
(3) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes der Oesterreichischen Nationalbank zuzüglich 9,2 Prozentpunkten.
(4) Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreiten die tatsächlichen Kosten die Schätzung um mehr als 20 %, informiert die Agentur den Kunden. Wenn der Kunde nicht binnen 3 Kalendertagen nach Benachrichtigung schriftlich widerspricht und eine günstigere Alternative nennt, gilt die Überschreitung als genehmigt.
§ 4 Präsentationen und Nutzungsrechte
(1) Präsentationsunterlagen verbleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erhält ein einfaches, räumlich auf Österreich beschränktes Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.
(2) Ideen und Konzepte, die nicht in Auftragsarbeiten umgesetzt werden, kann die Agentur anderweitig verwenden.
(3) Erweiterte Nutzungen (z. B. außerhalb Österreichs oder nach Vertragsende) bedürfen schriftlicher Zustimmung der Agentur und werden mit 7,5 % des Netto-Drittleisterbudgets vergütet; im 1. Jahr nach Vertragsende volle 15 %, im 2. Jahr 7,5 % und im 3. Jahr 3,75 %.
§ 5 Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
§ 6 Genehmigung von Leistungen
(1) Der Kunde prüft alle Vorentwürfe, Skizzen etc. und gibt sie binnen 14 Kalendertagen frei; bei Fristablauf gelten sie als genehmigt.
(2) Externe rechtliche Prüfungen erfolgen nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten.
§ 7 Termine und Force Majeure
(1) Termine sind nur nach erfolgter Zahlung und vollständiger Mitwirkung des Kunden verbindlich.
(2) Verzögert die Agentur die Leistung, muss der Kunde ihr zunächst eine Nachfrist von 14 Kalendertagen in Textform setzen.
(3) Höhere Gewalt (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, IT-Ausfälle) befreit beide Parteien für die Dauer und im Umfang der Behinderung von ihren Leistungspflichten. Dauert das Ereignis länger als 30 Kalendertagen, kann jede Partei den Vertrag schriftlich kündigen, ohne Schadenersatzpflicht.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten Informationen, Daten und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Diese Verpflichtung besteht während der Vertragslaufzeit und 3 Jahre nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt oder rechtlich offenlegungspflichtig sind.
§ 9 Verzug des Kunden
(1) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, sendet die Agentur nach 5 Kalendertagen eine erste Mahnung, nach weiteren 5 Kalendertagen eine zweite Mahnung (jeweils ohne Sofortspesen). Nach weiteren 5 Kalendertagen kündigt sie Inkassomaßnahmen an. (2) Die Agentur kann bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge weitere Leistungen zurückhalten.
§ 10 Gewährleistung, Minderung und Schadenersatz
(1) Reklamationen sind binnen 14 Kalendertagen schriftlich zu erheben. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung.
(2) Führt die Agentur innerhalb von 2 Nachbesserungsversuchen die Mängelbeseitigung nicht erfolgreich durch, ist eine Minderung des Honorars zulässig.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; ausgenommen bleiben Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
(4) Eine Haftung der Agentur für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(5) Der Kunde stellt die Agentur bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des jeweils in Rechnung gestellten Honorars von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung seiner bereitgestellten Inhalte resultieren.
§ 11 SEPA-Lastschrift und elektronische Rechnungszustellung
(1) Der Kunde erteilt ein SEPA-Basislastschriftmandat mittels gesondertem Formular, das unterschrieben an office@matousek.at zu übermitteln ist. Das Mandat gilt bis auf Widerruf.
(2) Rechnungen können elektronisch (PDF per E-Mail) zugestellt werden.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß gesonderter Datenschutzerklärung.
(2) Telefon- und Videoaufzeichnungen werden höchstens 6 Monate gespeichert, sofern keine anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Eferding. Für internationale Kunden, bei denen Eferding unzuständig ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Wien.
§ 14 Social-Media-Recruiting-Erfolgsgarantie
(1) Eine „Bewerbung“ im Sinne der Garantie ist der Eingang vollständiger Kontaktdaten eines Bewerbers per E-Mail. Erfüllt die Kampagne innerhalb von 4 Wochen nicht ihr Ziel, erstattet die Agentur auf Aufforderung des Kunden 100 % des Agenturhonorars (Werbekosten bleiben unberührt). Die Aufforderung muss in Textform erfolgen.
§ 15 Werbekosten-Aufschlag
(1) Wird das Media-Budget über Zahlungsmittel der Agentur abgerechnet, wird pauschal 2,5 % des Netto-Budgets als Aufschlag erhoben und als eigener Posten ausgewiesen.
§ 16 Referenznutzung und Werbung
(1) Der Kunde gestattet der Agentur, seinen Firmennamen, sein Logo sowie erreichte Ergebnisse aus der Zusammenarbeit als Referenz zu verwenden.
(2) Die Referenznutzung umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der Website der Agentur, in Marketingmaterialien, Präsentationen und Social-Media-Kanälen.
(3) Die Erlaubnis zur Referenznutzung gilt unbefristet, kann jedoch vom Kunden mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende schriftlich widerrufen werden.
Stand: 25.05.2025; alle vorherigen Fassungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.